Grabarten & Preise

Erdgrabstelle für 25 Jahre

Erdwahlgrabstätte:

je Grabstelle  :                        1.250 €

Urnengrabstätten für 25 Jahre

Urnenwahlgrabstätte:
je Grabstelle ohne Grabpflege und Stein - 850 €

Urnenreihengrabstätten:
Einfache Grabstelle einschließlich Grabpflege    - 1.800 €
Besondere Grabstelle einschließlich Grabpflege -    3.260 €

Bestattung einer Urne in einer Erdwahlgrabstätte gemäß § 11 Absatz 5 der Friedhofsordnung:
a) in einem unbelegten Wahlgrab Gebühr entsprechend Ziff. 1 1.250 €
b) jede weitere Urne bis zu höchstens 4 Urnen  312 €
c) eine Gebühr gemäß Nummer 6 zur Anpassung an die neue Ruhezeit.

5.   Für jedes Jahr des Wiedererwerbs oder der Verlängerung von Nutzungsrechten (gem. § 12 Absatz 2 FO) ist für jedes Jahr, um das das Nutzungsrecht verlängert wird, 1/25 der Gebühren nach Nummern 1 und 3 zu entrichten.

a) für jedes Jahr der Verlängerung einer Erdwahlgrabstelle: 50 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung einer Urnenwahlgrabstelle: 34 €

Wiedererwerbe und Verlängerungen von Nutzungsrechten sind nur in vollen Kalenderjahren möglich.

Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.