Erdgrabstelle für 25 Jahre
Erdwahlgrabstätte:
je Grabstelle : 1.250 €
Erdwahlgrabstätte:
je Grabstelle : 1.250 €
Urnenwahlgrabstätte:
je Grabstelle ohne Grabpflege und Stein - 850 €
Urnenreihengrabstätten:
Einfache Grabstelle einschließlich Grabpflege - 1.800 €
Besondere Grabstelle einschließlich Grabpflege - 3.260 €
Bestattung einer Urne in einer Erdwahlgrabstätte gemäß § 11 Absatz 5 der Friedhofsordnung:
a) in einem unbelegten Wahlgrab Gebühr entsprechend Ziff. 1 1.250 €
b) jede weitere Urne bis zu höchstens 4 Urnen 312 €
c) eine Gebühr gemäß Nummer 6 zur Anpassung an die neue Ruhezeit.
5. Für jedes Jahr des Wiedererwerbs oder der Verlängerung von Nutzungsrechten (gem. § 12 Absatz 2 FO) ist für jedes Jahr, um das das Nutzungsrecht verlängert wird, 1/25 der Gebühren nach Nummern 1 und 3 zu entrichten.
a) für jedes Jahr der Verlängerung einer Erdwahlgrabstelle: 50 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung einer Urnenwahlgrabstelle: 34 €
Wiedererwerbe und Verlängerungen von Nutzungsrechten sind nur in vollen Kalenderjahren möglich.
Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.