Grablege & Kontakt

In einer Grabstelle wird grundsätzlich ein Sarg oder eine Urne (Asche) bestattet. Mehrere Grabstellen bilden eine Grabstätte.

Folgende Bestattungsformen sind zur Zeit auf dem Friedhof möglich:

Erdwahlgrabstelle
In einer Erdwahlgrabstelle ist die Bestattung zuerst von einem Sarg und danach von bis zu vier Urnen (Aschen) möglich.

Urnenwahlgrabstelle
In einer Urnenwahlgrabstelle können bis zu zwei Urnen (Aschen) bestattet werden.

Pflegefreie Urnenreihengrabstätte
Urnenreihengrabstätten sind Gemeinschaftsgrabstellen. Die Grabpflege ist im Nutzungsentgelt enthalten und wird durch die Friedhofsverwaltung sichergestellt. Den Bestattungsplatz innerhalb der Urnenreihenanlage legt die Friedhofsverwaltung fest. Die Reservierung einer Urnenreihengrabstelle ist nicht möglich. 

Ruhefristen
Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre. Die Ruhefrist kann in Schritten von 5 Jahren verlängert werden. Wird eine Grabstelle innerhalb einer Grabstätte verlängert, müssen immer zugleich auch alle anderen Grabstellen verlängert werden.

Grabpflege
Die Grabpflege liegt in der Verantwortung der Nutzungsberechtigten. Die Grabpflege kann selbst erbracht werden oder vertraglich durch einen Friedhofsgärtner geleistet werden. Eine Fremdvergabe entbindet nicht von der Verantwortung zur Grabpflege.

Gestaltung von Grabstätten
Die Gestaltung der Grabstätten ist in der Friedhofsordnung (FO) geregelt. Die Errichtung oder Änderung von Grabmalen und -platten, Einfassungen und anderen Anlagen ist genehmigungspflichtig.

Nutzungsgebühren
Die Nutzungsgebühren sind in der Friedhofsgebührenordnung (FGO) festgelegt.

Bürozeiten

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Katrin Hückel
Tel.: +49 511 - 6 47 71 60
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