Gemäß Satzung dient der Friedhof vornehmlich der Bestattung von Verstorbenen, die in Hannover gewohnt und einer evangelischen, katholischen oder orthodoxen Kirche bzw. einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen angehört haben. Neben der Urnen- oder Sargbestattung in einer Grabstelle nach Wahl ist auch die Beisetzung in einer pflegefreien Urnenreihengrabstelle möglich. Das Besondere ist, dass sich die Urnengrabstelle in einer kleinen Gemeinschaftsanlage befindet und mit dem Erwerb des Nutzungsrechts zugleich auch die Grabpflege für die 25-jährige Ruhezeit sichergestellt ist. Der Name des oder der Verstorbenen wird zentral auf einem Grabstein angebracht. Anonyme Bestattungen sind auf dem Friedhof nicht möglich.
Zur Geschichte des Friedhofs: Hofgrabstätten
Der Friedhof entstand zu einer Zeit, als es im Osten Hannovers noch bäuerlich zuging. Gemeindemitglieder wurden rund um die Nicolai-Kirche beigesetzt. Nachdem dort keine Bestattungen mehr möglich waren, kauften im Zuge einer Flurbegradigung 1847 Groß- und Kleinbauern Grundstücksanteile für den neu entstehenden Friedhof. Als Gegengabe bekamen die Familien sogenannte Hof-Grabstätten zugesprochen, die bis zu 20 Stellen umfassen konnten.
Besonders im östlichen Friedhofsteil kann man diesen historischen Bezug erkennen: Die Grabstellen sind nicht einfach einzeln an Wegen und hintereinander aufgereiht, sondern liegen teilweise in zweiter oder dritter Reihe und sind nur über kleine Pfade zwischen anderen Gräbern und unter alten Baumbeständen hindurch erreichbar. Bänke laden zum Verweilen ein.
Heute sind in den Stadtteilen kaum mehr bewirtschaftete Bauernhöfe zu finden. Nach einer mehr als drei Jahrzehnte dauernden Übergangsfrist sind die überkommenen ehemals unbefristeten Nutzungsrechte für die Hofgrabstätten mit Beginn des Jahres 2015 denen der anderen Nutzungsberechtigten gleichgestellt und auf 25 Jahre befristet worden.